Bonn, 22. Januar 2021
Psychische Erkrankungen treten in der Erwachsenenpopulation sehr häufig auf und zählen mit etwa 18 Mio. Betroffenen zu den Volkskrankheiten (DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE, PSYCHOSOMATIK UND NERVENHEILKUNDE E. V. (DGPPN) Online, 2020).
Eine gesunde Psyche oder psychische Gesundheit ist unbestritten die Voraussetzung für eine leistungsfähige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und bestimmt so maßgeblich die Lebensqualität (Robert Koch-Institut (RKI), Online, 2020). Soldatinnen und Soldaten sind in ihrem Dienstalltag einer Vielzahl von Belastungen ausgesetzt, welche das Auftreten von seelischen Gesundheitsstörungen stark fördern.
In den letzten Jahren ist das Bewusstsein für psychische Erkrankungen in der Bundeswehr gestärkt worden. Bereits in der Prävalenzstudie von 2010 bis 2013 konnte gezeigt werden, dass bei etwa 25 Prozent der Soldatinnen und Soldaten eine psychische Auffälligkeit nachweisbar war (Bundeswehr Online, Statistik zu PTBS und psychische Erkrankungen, 2020).
Zur Stärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz sowie zur Enttabuisierung und Entstigmatisierung in der Truppe wurden in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen. Die Stärkung von Therapie und die Rehabilitation von psychischen Erkrankungen stehen nun im Fokus und werden durch viele Vorschriften geregelt.
Diese sehr begrüßenswerte Entwicklung hat leider auch einen Effekt an unkoordinierten Aktionen und Maßnahmen gefördert. So sind beispielsweise viele Einzelreglungen und Vorschriften erlassen worden, die jedoch eine klare Zuordnung etwa durch die Betroffenen oder Vorgesetzten vermissen lassen. Die Angebotsvielfalt an verschiedenen Veranstaltungen erscheint ebenfalls verwirrend, nicht zuletzt auch durch die Angebote diverser kirchlicher und freier Anbieter. Zwar sind in der Bundeswehr koordinierende Stellen etabliert worden, diese sind aber nur für Verfahren innerhalb des Systems und die von ihnen veranlassten verantwortlich.
Durch diese Vielfalt kam es in der jüngsten Vergangenheit öfter zu Verwechslungen und missverständlichen Forderungen, obwohl vieles geregelt und eindeutig sein sollte. So wurde beispielsweise kürzlich durch einen sehr großen Interessenverband erneut die Forderung nach Assistenzhunden gestellt, obwohl deren Einsatz bereits gesetzlich geregelt ist und hier die Forderung nach einem Therapiehund mutmaßlich anzunehmen war. Alleine diese Tatsache zeigt wie unübersichtlich die Lage inzwischen erscheint.
Auch die Reduzierung der Bettenzahl in den Abteilungen für Psychiatrie an den Bundeswehrkrankenhäusern aufgrund der aktuellen Pandemielage zeigt, dass eine Abstimmung im Vorfeld mit den Beteiligten nicht erfolgt ist. Denn genau diese Betten werden neben einer Intensivbehandlung benötigt aufgrund der deutlichen Zunahme der psychischen Belastungssituationen.
Der Verband der Soldaten der Bundeswehr e.V. (VSB) als Interessenvertreter schlägt eine Konferenz vor mit dem Ziel der Koordinierung und Abstimmung aller Beteiligten untereinander. Die Regelungen und Vorschriften sind ganzheitlich zu betrachten, die Angebotsvielfalt ist untereinander und miteinander unter allen Anbietern innerhalb und außerhalb der Bundeswehr zumindest zu erfassen. Dieser Vorschlag ist aktuell sicherlich nicht umsetzbar. Es sollte aber bereits jetzt zu einer hoffentlich lebhaften Diskussion anregen.
Im ersten Ansatz sehen Sie hier einen Maßnahmenkatalog.
Es handelt sich hierbei um ein nicht finalisiertes Dokument. Gerne greifen wir noch Ihre Ideen auf. Bitte senden Sie uns Ihre Vorschläge/Ideen an
Der VSB steht hierbei beratend allen Interessierten zur Seite.