Berlin, 13. Juni 2026

KoopmeetBw(Foto: M.L.) Der zuletzt vorgelegte Entwurf zur Neuregelung der amtsangemessenen Alimentation konnte die bestehenden Kritikpunkte nicht ausräumen und wurde letztlich gestoppt. Damit bleibt eine zentrale Frage weiterhin unbeantwortet: Wann wird der Dienstherr die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts dauerhaft und rechtssicher umsetzen?

Aktuelle Informationen deuten darauf hin, dass im Bundesinnenministerium bereits an einem neuen Anlauf gearbeitet wird. Eine belastbare gesetzliche Lösung steht jedoch weiterhin aus.

Damit setzt sich eine Entwicklung fort, die Soldatinnen, Soldaten, Beamtinnen und Beamte seit Jahren begleitet. Auch sechs Jahre nach den grundlegenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ist es bislang nicht gelungen, eine dauerhaft tragfähige und rechtssichere Lösung zu etablieren. Mehrere Gesetzgebungsversuche und Entwürfe konnten bestehende Kritikpunkte nicht ausräumen oder wurden nicht weiterverfolgt. Der zuletzt vorgelegte Entwurf wurde nicht zuletzt aufgrund erheblicher Kritik von Verbänden und Gewerkschaften gestoppt. Auch der Verband der Soldaten der Bundeswehr (VSB) hatte wiederholt über die bestehenden Probleme berichtet und auf wesentliche Schwachstellen hingewiesen.

Nach derzeitigen Informationen könnte nach einer Überarbeitung im Bundesinnenministerium im weiteren Verlauf des Jahres ein neuer Referentenentwurf vorgelegt werden. Ob und in welcher Form daraus tatsächlich ein Gesetzgebungsverfahren entsteht, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Die Diskussion um eine verfassungskonforme Alimentation ist nicht beendet.

Aus Sicht des VSB ist die erneute Verzögerung kritisch zu bewerten. Die amtsangemessene Alimentation ist keine politische Gefälligkeit, sondern eine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Dienstherrn. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts liegen inzwischen mehrere Jahre zurück. Umso wichtiger ist es, dass nun eine Lösung vorgelegt wird, die sowohl rechtlich tragfähig als auch praktisch umsetzbar ist.

Gleichzeitig erwartet der Staat von seinen Soldatinnen und Soldaten ein besonderes Maß an Loyalität, Einsatzbereitschaft und Treue. Dazu gehört umgekehrt auch die Verpflichtung, die verfassungsrechtlich garantierte Fürsorge gegenüber den Beschäftigten und Soldaten zuverlässig sicherzustellen. Beides gehört untrennbar zusammen.

Der VSB erwartet daher, dass ein neuer Anlauf nicht zu weiteren Verzögerungen führt, sondern endlich eine tragfähige, verfassungskonforme und nachvollziehbare Lösung für die Betroffenen hervorbringt.

Wir werden die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und unsere Mitglieder weiterhin über neue Erkenntnisse informieren. (ML / TB)

Miteinander - Füreinander 

Unsere Partner