Berlin, 10. Juli 2026

(Grafik: M.L.) Der Verband der Soldaten der Bundeswehr e.V. (VSB) stellt seinen Mitgliedern ab sofort drei Musterwidersprüche zur Verfügung. Damit unterstützt der Verband Soldatinnen, Soldaten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger dabei, mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit der amtsangemessenen Alimentation rechtzeitig geltend zu machen.

Hintergrund ist die weiterhin ausstehende abschließende Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene. Das Gericht hat die Anforderungen an eine verfassungsgemäße Besoldung in seiner jüngsten Rechtsprechung weiter konkretisiert. Ob und in welchem Umfang sich daraus individuelle Ansprüche ergeben, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

„Mit den Musterwidersprüchen möchten wir unseren Mitgliedern eine rechtlich fundierte und zugleich praxistaugliche Unterstützung anbieten“, erklärt OTL d.R. Tobias Ehmann, Justiziar des VSB: „Unser Ziel ist es, die Wahrung möglicher Ansprüche zu erleichtern und unseren Mitgliedern eine verlässliche Orientierung zu geben.“

Das bereitgestellte Musterpaket berücksichtigt die unterschiedlichen Ausgangssituationen der Betroffenen. Es umfasst einen Erstwiderspruch, einen Folgewiderspruch sowie einen Musterwiderspruch für zurückliegende Jahre. Die Unterlagen mit weiteren ergänzenden Informationen werden unseren Mitgliedern über die verbandsinternen Informationskanäle zur Verfügung gestellt.

Der Verband der Soldaten der Bundeswehr e.V. empfiehlt seinen Mitgliedern, zur Wahrung möglicher Ansprüche fristgerecht Widerspruch einzulegen.

Die Entwicklung der Rechtsprechung sowie die gesetzgeberischen Maßnahmen wird durch uns weiterhin aufmerksam begleitet.

Hinweis:

Die bereitgestellten Muster dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Vor der Verwendung sind sie an die persönliche Situation anzupassen. (T.E.)

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