Bonn, 05. Dezember2023
9/10 Regel, Lösung für Zeitsoldaten; aber nicht alle sind gerettet.
Bereits 2018 hat der VSB auf die Problematik mit der 9/10 Regelung durch Präsentationen in den Kasernen hingewiesen. Dank der Erkenntnis dieses Problems hat das BMVg genau für dieses Problem eine Lösung erarbeitet. Im Soldatenversorgungsgesetz - SVG) § 11b (4) ist diese Lösung festgelegt.
Aus dem SVG
„In der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherte frühere Soldaten auf Zeit, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, können auf Antrag ab dem Beginn der Rente einen Unterhaltsbeitrag zu ihren Beiträgen zur Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung erhalten, sofern sie die Vorversicherungszeit zur Krankenversicherung der Rentner nach § 5 Absatz 1 Nummer 11 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch nur auf Grund ihrer Dienstzeit nicht erfüllt haben. Der Unterhaltsbeitrag darf nicht höher sein als der Unterschiedsbetrag zwischen den tatsächlich zu entrichtenden Beiträgen und den Beiträgen, die bei einer Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner zu entrichten wären.“
Doch leider gibt es nach wie vor einen Personenkreis für die es gesetzlich keine Lösung gibt.
- Beihilfeberechtige Ehepartner/Ehepartnerinnen von Zeitsoldaten (im SVG, siehe oben, ist nur der/die entsprechende Zeitsoldat/Zeitsoldatin geschützt)
- Beihilfeberechtige Ehepartner/Ehepartnerinnen von Berufssoldaten (Betrifft Beihilfeberechtigte Ehepartner/Ehepartnerinnen bei Trennung/Scheidung nach dem 55-ten Lebensjahr)
- Reservedienst Leistende (RDL) die häufig Reservedienst leisten. In dieser Zeit sind diese nicht krankenkassenversichert.
- Ehepartner/Ehepartnerin, die mit in die integrierte Verwendung ins Ausland gehen und in der Beihilfe versichert sind, sind grundsätzlich von der 9/10-Regelung gefährdet.
Falls Sie sich in einer der angesprochenen Gruppen wiedererkennen, empfehlen wir Ihnen, aktiv zu werden und eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Unsere Partner von der TS Finanzwelt sind darauf spezialisiert, individuelle Lösungen rund um die 9/10 Regelung zu erarbeiten, damit Sie Ihren Ruhestand finanziell abgesichert genießen können. Es lohnt sich, jetzt vorzusorgen, um späteren finanziellen Herausforderungen gelassen entgegentreten zu können. (AF)
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