Berlin, 16. Mai 2026

aavergleich(Bild: Melanie Liersch) Rechtliche Probleme seit Jahren bekannt – Soldatinnen und Soldaten dürfen nicht die Leidtragenden sein

Der Verband der Soldaten der Bundeswehr e. V. (VSB) sieht die angekündigten Anpassungen bei den Beförderungsstrukturen im Bereich der Feldwebel-/Bootsmannlaufbahnen mit großer Sorge. Hintergrund sind gerichtliche Entscheidungen zur Vereinbarkeit des bisherigen Systems mit dem verfassungsrechtlichen Leistungsprinzip aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz. Bereits 2025 hat der VSB auf die rechtlichen und strukturellen Probleme der bisherigen Beförderungssystematik hingewiesen. Die aktuellen Entwicklungen zeigen nun deutlich, dass der bestehende Reformbedarf seit längerer Zeit bekannt war. Die Gerichte haben deutlich gemacht: Beförderungen dürfen nicht überwiegend an Dienstzeit oder bloßem Dienstalter ausgerichtet werden, sondern müssen sich an Eignung, Leistung und Befähigung orientieren. Diese Rechtslage ist nicht neu. Bereits seit vielen Jahren bestanden erhebliche Zweifel an der bestehenden Praxis.

Der VSB stellt klar: Die gerichtlichen Entscheidungen sind zu respektieren und umzusetzen. Kritisch ist jedoch, dass die strukturellen Probleme über Jahre bekannt waren, ohne dass rechtzeitig tragfähige Lösungen geschaffen wurden. Die nun angekündigten Maßnahmen treffen deshalb vor allem die Soldatinnen und Soldaten, die ihre Laufbahnplanung auf Grundlage des bisherigen Systems aufgebaut haben.

Mit dem sogenannten „Ordnungshalt“ sollen zahlreiche Dienstposten künftig nur noch Beförderungen bis zum Hauptfeldwebel bzw. Hauptbootsmann ermöglichen. Beförderungen zum Stabsfeldwebel oder Stabsbootsmann werden damit vorübergehend deutlich stärker begrenzt.

Für viele Angehörige der Bundeswehr bedeutet dies erhebliche Unsicherheit hinsichtlich ihrer weiteren Laufbahnperspektive. Besonders kritisch sieht der VSB die Auswirkungen auf langgediente Soldatinnen und Soldaten in den Feldwebel- und Bootsmannlaufbahnen. Viele Angehörige der Bundeswehr haben ihre berufliche Entwicklung über Jahre auf Grundlage der bisherigen Beförderungssystematik geplant. Gerade für erfahrene Portepeeunteroffiziere galt der Dienstgrad Stabsfeldwebel bzw. Stabsbootsmann bislang vielfach als realistisch erreichbare Laufbahnperspektive innerhalb eines langjährigen Verwendungsaufbaus. Mit der nun kurzfristig erfolgenden Systemumstellung verändert sich diese Ausgangslage grundlegend. Künftig wird die Konkurrenz um höherwertige Beförderungen deutlich stärker über dienstliche Beurteilungen und leistungsbezogene Auswahlentscheidungen gesteuert werden. Für viele langgediente Soldatinnen und Soldaten kommt diese Verschiebung jedoch zu einem sehr späten Zeitpunkt ihrer Laufbahn. Wer sich über viele Jahre innerhalb eines anders ausgestalteten Systems bewährt hat, kann nicht ohne Weiteres kurzfristig dieselben Ausgangsbedingungen erfüllen wie Angehörige jüngerer Jahrgänge, deren Karrierewege bereits frühzeitig auf ein verschärft leistungsorientiertes Auswahlmodell ausgerichtet werden.

Der VSB warnt deshalb davor, dass erfahrene und langjährig dienende Soldatinnen und Soldaten nun faktisch zwischen altem und neuem System aufgerieben werden könnten. Gerade in einer Zeit, in der die Bundeswehr im Rahmen der Zeitenwende dringend auf erfahrenes und motiviertes Personal angewiesen ist, sendet diese Entwicklung aus Sicht des VSB ein problematisches Signal. Wer Attraktivität, Bindung und Motivation stärken will, muss verlässliche Karrierewege schaffen. Stattdessen erleben derzeit viele Portepeeunteroffiziere eine Situation, in der langjährig erwartbare Entwicklungsperspektiven kurzfristig in Frage gestellt werden.

Besonders kritisch bewertet der VSB, dass das zukünftige Beförderungssystem nun noch stärker von dienstlichen Beurteilungen abhängen wird. Damit steigen die Anforderungen an Transparenz, Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Beurteilungssystematik erheblich.

Der VSB sieht daher die Notwendigkeit für:

  • transparente und nachvollziehbare Übergangsregelungen
  • Schutz berechtigter Laufbahnerwartungen
  • bundesweit vergleichbare und belastbare Beurteilungsmaßstäbe
  • frühzeitige Beteiligung der Interessenvertretungen
  • klare Kommunikation gegenüber der Truppe
  • sowie eine Neuordnung, die Leistungsgerechtigkeit schafft, ohne Motivation und Vertrauen nachhaltig zu beschädigen.

Die Bundeswehr braucht ein rechtssicheres und leistungsorientiertes Beförderungssystem. Dieses Ziel darf jedoch nicht zulasten derjenigen erreicht werden, die seit Jahren unter schwierigen Bedingungen Dienst leisten und ihre berufliche Zukunft auf bestehende Strukturen aufgebaut haben. (M.L.)

Wir bleiben dran.

Miteinander – Füreinander

Verband der Soldaten der Bundeswehr e.V.

Weiterführende Informationen: Frühere Berichterstattung des VSB zur Problematik des Leistungsprinzips und der Beförderungssystematik: Link

Unsere Partner

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.