Berlin, 29. Januar 2026

(Foto: Melanie Liersch) Seit Jahren gibt es im Bund ein ungutes Gefühl: Die Besoldung hält mit der Realität immer weniger Schritt. Zwar sind die Einkommen nominell gestiegen, doch steigende Mieten, höhere Preise und zunehmende Belastungen sorgen dafür, dass besonders in den unteren Besoldungsgruppen kaum noch Luft bleibt. Gleichzeitig warten Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Versorgungsempfänger sowie Soldatinnen und Soldaten bis heute auf eine verbindliche gesetzliche Neuregelung. Ankündigungen gab es viele, eine Lösung bislang nicht. 

Um zu verstehen, warum sich die Situation gerade jetzt zuspitzt, muss man sich anschauen, wie der Staat prüft, ob eine Besoldung noch „passt“. Der Grundgedanke ist einfach: Wer ein Amt ausübt, muss von seinem Einkommen dauerhaft und unabhängig leben können. Es geht nicht um Luxus, sondern um ein normales Leben ohne finanzielle Dauerbelastung. Diese Idee nennt man amtsangemessene Alimentation.

Früher wurde dabei vor allem darauf geschaut, wie weit das Gehalt über der sozialen Grundsicherung liegt. Solange ein gewisser Abstand vorhanden war, galt die Besoldung als ausreichend. Dieser Maßstab wird heute nicht mehr angewendet. Stattdessen wird ein Vergleich herangezogen, der aus der Sozialforschung stammt und sehr lebensnah ist. Man schaut, wie viel Geld Haushalte in der Mitte der Gesellschaft tatsächlich zur Verfügung haben (Medianeinkommen) – netto, also nach Steuern – und setzt davon eine Grenze bei 80 Prozent. Wer darunter liegt, lebt nicht mehr auf einem Niveau, das als normal gilt.

Wichtig ist dabei: In diesen Vergleichszahlen sind die normalen Lebenshaltungskosten bereits enthalten. Miete, Nebenkosten, Strom, Alltag – all das steckt schon drin. Es handelt sich also nicht um einen Betrag, zu dem man noch Wohnkosten dazurechnet. Es geht um das Geld, mit dem Menschen ihr Leben bestreiten, so wie es im Durchschnitt üblich ist.

Genau hier liegt der Knackpunkt. Diese Grenze basiert auf durchschnittlichen Wohnkosten. Wer deutlich teurer wohnt als der Durchschnitt, etwa in Großstädten oder Ballungsräumen, hat real deutlich weniger Geld zur Verfügung – obwohl das Einkommen gleich ist. Und hier wird es für die unteren Besoldungsgruppen kritisch.

Ein Beispiel macht das deutlich. Zwei Soldatinnen in derselben Besoldungsgruppe A7, beide alleinerziehend mit einem Kind, beide mit gleichem Einkommen. Die eine lebt in Mecklenburg-Vorpommern, die andere in München. Auf dem Papier verdienen beide gleich viel und liegen formal über der neuen Untergrenze. In Mecklenburg-Vorpommern bleibt nach der Miete ausreichend Geld für den Alltag, Rücklagen und unvorhergesehene Ausgaben. In München hingegen frisst die hohe Miete einen Großteil des Einkommens auf. Der Abstand zur Grenze, die ein nicht-prekäres Leben sichern soll, schrumpft auf ein Minimum. Eine Stromnachzahlung, neue Winterkleidung fürs Kind oder eine Klassenfahrt – und der Puffer ist weg.

Verfassungsrechtlich ist genau das das Problem. Besoldung muss typischerweise amtsangemessen sein. Sie darf nicht nur dann funktionieren, wenn jemand besonders günstig wohnt. Insbesondere Soldatinnen und Soldaten können sich ihren Dienstort in der Regel nicht frei aussuchen. Wenn eine Besoldungsgruppe in teuren Regionen real an die Grenze kommt, ist sie insgesamt zu niedrig bemessen – nicht nur dort, sondern systemisch.

Das hat Folgen für das gesamte Besoldungssystem. Wird erkannt, dass A7 oder A8 angehoben werden müssen, um wieder ausreichend Abstand zu sichern, können die darüberliegenden Gruppen nicht einfach stehen bleiben. Die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen müssen sinnvoll bleiben. Andernfalls wird das System zusammengeschoben und verliert seine innere Logik. Deshalb betrifft die Diskussion um die Untergrenze auch diejenigen, die persönlich gar keine finanziellen Probleme haben.

An dieser Stelle kommt die Idee des sogenannten alimentativen Ergänzungszuschlags ins Spiel. Er ist der Versuch, das Problem kurzfristig abzufedern. Statt das Grundgehalt insgesamt anzuheben, zahlt man bestimmten Gruppen zusätzliches Geld, etwa wegen Kindern oder wegen hoher Lebenshaltungskosten in Ballungsräumen. Für die Betroffenen kann das im Einzelfall helfen. Systemisch ist es aber nur ein Pflaster. Denn wenn man dauerhaft Zuschläge braucht, um sicherzustellen, dass das Existenzniveau gehalten wird, ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass das Grundgehalt selbst nicht ausreicht.

Besoldung ist statusbezogen, nicht bedarfsbezogen. Gleiches Amt soll gleich bezahlt werden – unabhängig davon, ob jemand in München oder in Mecklenburg-Vorpommern lebt. Genau deshalb profitieren Beamte in günstigeren Regionen automatisch mit, wenn das Grundgehalt angehoben wird, weil es andernorts nicht mehr trägt. Das mag auf den ersten Blick ungerecht wirken, ist aber die logische Folge eines Systems, das nicht nach individueller Bedürftigkeit funktioniert.

Daraus ergibt sich auch ein klarer Umkehrschluss: Wenn die amtsangemessene Alimentation tatsächlich hergestellt ist, braucht es keinen alimentativen Ergänzungszuschlag mehr. Wo das Grundgehalt aus sich heraus trägt, gibt es nichts zu ergänzen. Bleiben Zuschläge dauerhaft notwendig, ist die Alimentation noch nicht amtsangemessen.

Beim Bund kommt erschwerend hinzu, dass die Problemlage seit Jahren bekannt ist. Es wurde früh anerkannt, dass die Besoldung strukturelle Mängel aufweist. Gleichzeitig wurde zugesagt, dass Ansprüche offenbleiben, bis eine gesetzliche Lösung gefunden ist. Diese Lösung steht bis heute aus. Mit jeder weiteren Verzögerung wächst nicht nur der Unmut, sondern auch das Risiko, dass eine spätere Korrektur rückwirkend und teuer ausfallen muss.

Am Ende geht es nicht um Luxusforderungen, sondern um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Eine Besoldung, die nur unter Idealbedingungen funktioniert, ist keine tragfähige Grundlage. Die neue Berechnungsmethode macht sichtbar, was viele längst spüren: Das System steht unter Druck. Die Frage ist nicht mehr, ob gehandelt werden muss, sondern nur noch, wann – und wie lange man die Folgen des Nicht-Handelns noch in Kauf nehmen will.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich seinerseits mit seiner jüngsten Entscheidung zur Besoldung im Land Berlin nochmals sehr deutlich und allgemeingültig positioniert. (Mathias Schwachhofer) 

Wir bleiben dran „Miteinander - Füreinander"
Verband der Soldaten der Bundeswehr e.V.

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