Berlin, 10. Mai 2026

aavergleich(Bild: Melanie Liersch) Der Referentenentwurf zum Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) soll die Besoldung modernisieren, verfassungsrechtliche Vorgaben umsetzen und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes stärken. Gleichzeitig zeigt sich in der aktuellen Diskussion, dass zentrale Regelungen des Entwurfs weiterhin erhebliche Fragen aufwerfen – sowohl rechtlich als auch praktisch.

Ein internes Arbeitspapier des VSB, das verschiedene Stellungnahmen zum Gesetzentwurf vergleichend auswertet, zeigt dabei ein bemerkenswertes Bild: Trotz teilweise unterschiedlicher Interessenlagen überschneiden sich zahlreiche Kritikpunkte auffällig deutlich. Grundlage der Übersicht sind öffentlich bekannte beziehungsweise ausgewertete Stellungnahmen verschiedener Gewerkschaften und Interessenvertretungen.

Gerade diese Überschneidungen machen deutlich, dass die Diskussion um das Gesetz weit über einzelne Berufsgruppen oder Interessenvertretungen hinausgeht.

Im Mittelpunkt vieler kritischer Bewertungen steht insbesondere das sogenannte „fiktive Doppelverdienermodell“.

Vereinfacht gesagt berücksichtigt der Entwurf bei der Bemessung der Mindestalimentation teilweise ein angenommenes Einkommen der Partnerin oder des Partners – selbst dann, wenn dieses Einkommen tatsächlich nicht oder nicht dauerhaft vorhanden ist. Genau an diesem Punkt setzen zahlreiche Stellungnahmen an:

  • ver.di kritisiert, dass strukturelle Angemessenheit rechnerisch auf Partner*inneneinkommen verlagert werde
  • Der BDZ sieht erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel
  • Der DGB spricht von einem möglichen Paradigmenwechsel
  • Der VBB warnt vor einer doppelten Systemumstellung
  • Der VSB kritisiert die Verlagerung von einer amtsbezogenen auf eine haushaltsbezogene Betrachtung

Mehrere Bewertungen weisen zudem darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die Einbeziehung eines fiktiven Partnereinkommens bislang gerade nicht ausdrücklich bestätigt habe. Damit steht nicht nur eine politische, sondern auch eine verfassungsrechtliche Grundsatzfrage im Raum.

Soldatische Lebenswirklichkeit bleibt ein entscheidender Faktor

Gerade im soldatischen Bereich stellt sich die Frage, ob pauschale Annahmen über dauerhaft verfügbare Partnereinkommen die tatsächliche Lebensrealität ausreichend abbilden. Die Lebenswirklichkeiten vieler Soldatinnen und Soldaten sind geprägt von:

  • häufigen Versetzungen
  • Standortwechseln
  • Auslandseinsätzen
  • Pendelmodellen
  • strukturschwachen Regionen
  • sowie hoher familiärer Mobilität.

Der VSB verweist in seiner Stellungnahme ausdrücklich darauf, dass besondere Lebenswirklichkeiten von Soldatinnen und Soldaten unzureichend berücksichtigt würden. Die Annahme eines dauerhaft verfügbaren zusätzlichen Einkommens innerhalb des Haushalts kann deshalb insbesondere im militärischen Kontext schnell an praktische Grenzen stoßen. Hinzu kommen Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Dienst, der Betreuungssituation bei Versetzungen sowie der beruflichen Perspektiven von Partnerinnen und Partnern im Zusammenhang mit militärischer Mobilität. Die Kritik endet jedoch nicht beim Doppelverdienermodell. Auch darüber hinaus zeigen sich in den ausgewerteten Stellungnahmen zahlreiche gemeinsame Problembereiche.

  • Wiederholt angesprochen werden unter anderem:
  • mögliche Schwächen beim Abstandsgebot
  • komplizierte Zuschlagsstrukturen
  • fehlende regionale Differenzierungen bei Lebenshaltungskosten
  • unzureichende Härtefallregelungen
  • Fragen des Vertrauensschutzes
  • Auswirkungen auf Versorgung und Hinterbliebenenversorgung
  • sowie die hohe Komplexität des Gesamtsystems

Dabei fällt auf: Die Kritik kommt nicht nur aus einer einzelnen Richtung oder einzelnen Laufbahnbereichen. Gerade die Vielzahl ähnlicher Bewertungen unterschiedlicher Organisationen macht deutlich, dass es sich um grundsätzliche systemische Fragestellungen handelt.

Zwischen Reformbedarf und Akzeptanzproblem

Gleichzeitig erkennen viele Stellungnahmen durchaus an, dass Reformbedarf besteht. Die Überarbeitung der Tabellenstrukturen, die Wiederherstellung interner Abstände und die Anpassung an aktuelle Entwicklungen werden teilweise ausdrücklich begrüßt. Die eigentliche Herausforderung scheint jedoch darin zu liegen, eine Lösung zu schaffen, die verfassungsfest, nachvollziehbar, familienrealistisch, transparent und langfristig akzeptiert ist.

Denn Besoldung ist nicht nur eine Frage von Zahlen und Tabellen. Sie betrifft Vertrauen, Planbarkeit und die Wahrnehmung staatlicher Fürsorgepflicht.

Die Diskussion um das Bundesalimentationsgesetz dürfte die kommenden Monate weiter intensiv begleiten.

Für den VSB bleibt dabei insbesondere entscheidend, dass die besondere Lebenswirklichkeit von Soldatinnen und Soldaten angemessen berücksichtigt wird – und dass notwendige Reformen nicht zu neuen strukturellen Ungleichgewichten führen. Gerade bei Themen wie Mobilität, Familienplanung, Versorgungssicherheit und Standortrealitäten braucht es praxistaugliche und nachvollziehbare Lösungen.

Die vergleichende Auswertung der Stellungnahmen zeigt jedenfalls deutlich: Die Kritik am aktuellen Entwurf ist weder isoliert noch auf einzelne Organisationen beschränkt. (ML)

Wir bleiben dran.

Miteinander – Füreinander

Verband der Soldaten der Bundeswehr e.V.

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