Berlin, 24. April 2026
Amtsangemessene Alimentation: Gute Ansätze – aber strukturell zu Lasten der Basis
Der Verband der Soldaten der Bundeswehr e.V. (VSB) hat heute seine umfassende Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026 (BAlimentG) vorgelegt und lehnt den Entwurf in der vorliegenden Fassung ab.
Die Soldatinnen und Soldaten der Truppe – vor allem im einfachen und mittleren Dienst – tragen tagtäglich die Hauptlast der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. Sie leisten somit den Dienst, der die Bundeswehr am Laufen hält, sind bei Übungen, Einsätzen und Versetzungen ständig unterwegs und tragen die familiären Belastungen mit. Der vorliegende Gesetzentwurf löst die strukturellen Alimentationsprobleme nicht, sondern verschiebt sie nur. Er schwächt den Schutz von Ehe und Familie, ignoriert die besondere Lebenswirklichkeit unserer Kameradinnen und Kameraden und bleibt hinter den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zurück.
Kernkritikpunkte des VSB:
- Keine strukturelle Lösung, nur punktuelle Korrekturen: Der Entwurf behandelt die seit Jahren bestehenden Alimentationsprobleme nicht durchgängig strukturell, sondern lediglich punktuell. Die vollständige Überführung des Familienzuschlags Stufe 1 in das Grundgehalt lässt den eigenständigen Ehebezug verschwinden und verstößt gegen den besonderen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG.
- Fiktives Partnereinkommen benachteiligt reale Soldatenfamilien: Die Unterstellung eines fiktiven Partnereinkommens bei der Mindestalimentation verlagert die Alimentation von einem amtsbezogenen Anspruch auf eine haushaltsbezogene Fiktion. Gerade für Soldatinnen und Soldaten mit häufigen Abwesenheiten, unplanbaren Einsätzen und Versetzungen ist dies nicht nachvollziehbar und führt zu systematischen Nachteilen.
- Abstandsgebot gefährdet: Notwendige Besoldungsabstände zwischen den Laufbahngruppen werden nicht klar in den Tabellen abgebildet, sondern über Zuschläge und Ausgleichsmechanismen hergestellt. Das gefährdet das hergebrachte Abstandsgebot des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG).
- Unzureichende Nachzahlungen seit 2020: Seit dem BVerfG-Urteil von 2020 schuldet der Dienstherr nach Bewertung des VSB für die Referenzgruppe A 3 Stufe 2 monatlich mindestens 132,64 Euro Nachzahlung – insgesamt rund 9.550 Euro bis April 2026. Dieser Betrag muss äquivalent auf alle Besoldungsgruppen angewendet werden. Der Entwurf sieht hier nur unzureichende, punktuelle Regelungen vor.
- Besondere Lebenswirklichkeit der Soldatinnen und Soldaten missachtet: Die Truppe im einfachen und mittleren Dienst (A 3 bis A 9) trägt die Hauptlast. Längere Verpflichtungszeiten, ständige räumliche und zeitliche Flexibilität, familiäre Belastungen für die Partnerinnen und Partner sowie unvollständiger Ausgleich von Trennungskosten finden im Entwurf keine angemessene Berücksichtigung.
- Amtszulagen bleiben unberücksichtigt: Die Amtszulage als ruhegehaltfähiger Bestandteil des Grundgehalts wird nicht über die tariflichen Erhöhungsschritte hinaus berücksichtigt.
„Gewinner“ sind vor allem Familien mit mehreren Kindern in unteren Besoldungsgruppen. Verheiratete ohne Kinder, kinderlose Soldatinnen und Soldaten in mittleren und höheren Gruppen sowie viele Bestandsversorgungsempfänger gehen leer aus oder verlieren sogar Vorteile. So wird das Abstandsgebot verwischt und die Attraktivität des Soldatenberufs weiter beschädigt. Der Verband der Soldaten der Bundeswehr fordert den Gesetzgeber auf, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten: strukturelle Lösungen statt Fiktionen - vollständige Nachzahlungen seit 2020 - klare Wahrung des Abstandsgebots und echte Berücksichtigung der besonderen Belastungen der Truppe!
Den vollen Wortlaut der Stellungnahme können Sie als Download unter diesem LINK entnehmen. (MW)
Wir bleiben dran.
Miteinander – Füreinander
Verband der Soldaten der Bundeswehr e.V.
